Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.09.2010 - 3 W 81/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Kerngleicher Verstoß bei veränderter Verletzungshandlung? - Die Änderung einer Wettbewerbshandlung unterfällt nicht mehr dem Verbotskern eines, auf die konkrete Verletzungsform beschränkten, Unterlassungstitels, wenn sich deren Gesamteindruck bezogen auf den Kern des ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Kernbereich des Unterlassungsverbots
- openjur.de
§ 890 ZPO
Keine Ausdehnung des Schutzbereichs eines Unterlassungstitels auf Wettbewerbshandlungen, die der verbotenen Handlung im Kern lediglich ähnlich sind; werbliche Maßnahme wird dergestalt geändert, dass sich deren Gesamteindruck bezogen auf den Kern des Verbots ändert
- Justiz Hamburg
UWG, § 890 ZPO
Ordnungsmittelantrag nach einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung: Kernbereich des Verfügungsverbots im Zusammenhang mit Internetwerbung - JurPC
Zur Reichweite eines Unterlassungstitels in Bezug auf ähnliche Wettbewerbshandlungen
- aufrecht.de
Reichweite einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung
- info-it-recht.de
Zur Kerntheorie beim Unterlassungsverbot (hier: Einstweilige Verfügung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Umfang einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterlassungsverfügung im Internethandel - und die neue Domain
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Veränderter Gesamteindruck ist keine im Kern gleichwertige Verletzungshandlung
- vsw.info , S. 5 (Leitsatz)
§ 890 ZPO
Zuwiderhandlung gegen Unterlassungstitel - Verbotskern des Titels
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.07.2010 - 312 O 738/09
- OLG Hamburg, 06.09.2010 - 3 W 81/10
Papierfundstellen
- MIR 2011, Dok. 002
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89
Auszug aus OLG Hamburg, 06.09.2010 - 3 W 81/10
Dies entspricht seit langem der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluss vom 17. November 1989, Aktenzeichen 3 W 119/89, GRUR 1990, 637).
- OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 15 U 42/22 Der Annahme einer Kerngleichheit der streitgegenständlichen Aussagen in englischer und deutscher Sprache steht der von den Beklagten zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 06.09.2010 (Az: 3 W 81/10) nicht entgegen.
- LG Dortmund, 26.08.2019 - 10 O 233/02
Zwangsvollstreckung, Unterlassungsgebot, kerngleicher Verstoß
Als im Kern gleich können aber solche Verletzungshandlungen angesehen werden, die sich lediglich als Ergebnis "kosmetische(r) Änderungen" darstellen (OLG Hamburg, Beschluss vom 06.09.2010, Az. 3 W 81/10, zitiert nach juris).